Schutz
Zum Schutz ihres gemeinsamen Welterbes haben Stralsund und Wismar verschiedene Instrumente geschaffen. Vorrangiges Ziel dieser Instrumente ist es, in beiden Städten die städtebaulichen Strukturen und die Gebäudesubstanz zu erhalten. Dabei geht es um die Erhaltung und Reparatur des historischen Stadtgrundrisses, um die Erhaltung des Erscheinungsbildes, die Erhaltung und Sanierung der Baudenkmale und um die Wahrung der visuellen Integrität.
Managementpläne
Bestandteil der Antragstellung bei der UNESCO waren die im Jahr 2000 aufgestellten Managementpläne. Seitdem wird die Entwicklung der Altstädte mit Hilfe jährlich durchgeführter Monitorings dokumentiert und die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen kontrolliert.
In Wismar wurde der Managementplan im Jahr 2013 fortgeschrieben, in Stralsund im Jahr 2015.
Managementplan Hansestadt Wismar, 1. Fortschreibung, 2013 (PDF, 5,8 MB)
Managementplan Hansestadt Stralsund, 1. Fortschreibung, 2015 (PDF, 8,9 MB)
Monitoring
Durch das jährliche durchgeführte Monitoring wird der Managementplan regelmäßig überprüft und einer Erfolgskontrolle unterzogen. Alle sechs Jahre führt die UNESCO ein umfassendes Periodisches Monitoring durch.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Die Hansestädte Wismar und Stralsund verfügen über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und damit über eine räumlich integrierte, akteurs- und ressortübergreifende Strategie für die Herausforderungen der künftigen Stadtentwicklung. Die Bevölkerungsentwicklung und der demografische Wandel bilden zentrale Themen, die städtebauliche, ökonomische und soziale Lösungsansätze mit mittel- bis langfristigem Planungshorizont erfordern.
ISEK Hansestadt Wismar, Fortschreibung aus 2013 (PDF, 4,7 MB)
ISEK Hansestadt Stralsund, Fortschreibung aus 2015 (PDF, 8,7 MB)
Satzungen
Stralsund und Wismar nutzen wichtige rechtliche Instrumente zum Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätte. Die Aufstellung wichtiger planungsrechtlicher Instrumente wurde im Rahmen des eigenen Wirkungskreises im örtlichen Recht verankert. Beide Städte verfügen über eine Sanierungssatzung, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Denkmalbereichsverordnung sowie Bebauungspläne.
Pufferzone
Pufferzonen werden ausgewiesen, um Welterbestätten besser zu schützen. Im Bereich der Pufferzone liegen die Geltungsbereiche verschiedener Satzungen, Verordnungen und andere gesetzlicher Regelungen, die es ermöglichen, nicht gewollte Entwicklungen zu unterbinden.
Die Pufferzone in Stralsund umfasst die Hafeninseln und jeweils Teilgebiete der drei angrenzenden Vorstädte.
Die Pufferzone in Wismar umfasst 108 Hektar und bildet einen Gürtel um das Nominierungsgebiet mit großen Flächen der Lübschen Thorweide und des hafennahen Gewerbegebietes im westlichen Bereich.
Denkmalplan Altstadt Stralsund
Um der Aufgabe des Denkmalschutzes gerecht zu werden, ist eine Dokumentation und Bewertung der wertvollen Substanz notwendig. Die Hansestadt Stralsund führt dazu einen Denkmalplan. Er ist eine wichtige Informationsquelle für die Verwaltung sowie für Hauseigentümer und Architekten. Die erfassten Daten werden in Form von Katastern dokumentiert.